Externer Datenschutzbeauftragter
Ein externer Datenschutzbeauftragter vereint Unabhängigkeit mit Praxiserfahrung.
Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Die Benennungspflicht ergibt sich gesetzlich aus Art. 37 DSGVO und in Deutschland regelmäßig aus § 38 BDSG (u. a. wenn i. d. R. mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder risikogeneigte Verarbeitungen vorliegen).
Wir prüfen bereits mit Ihnen im kostenlosen Erstgespräch die Pflicht zur Bestellung und etwaige Best-Practice-Gründe für eine freiwillige Benennung.
Ihre Vorteile durch unsere Experten
Erfahrung und Fachwissen
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen aus unterschiedlichen Branchen und halten unser Wissen durch kontinuierliche Weiterbildung auf dem aktuellen Stand. Neben Datenschutzfachkenntnissen verfügt jeder Berater über weitere Schwerpunktthemen, um Compliance und Umsetzbarkeit in Ihrem Unternehmen sicherzustellen.
Gesetzliche Pflichten
Sie fokussieren sich auf Ihr Kerngeschäft, wir übernehmen als externer Datenschutzbeauftragter die Pflichten nach Art. 39 DSGVO - zuverlässig und praxisnah.
Kosteneffizienz
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist in der Regel kosteneffizienter als eine interne Vollzeitstelle. Sie nutzen die Expertise bedarfsorientiert und zahlen nur für tatsächlich erbrachte Leistung. Behalten Sie Ihr Budget im Blick, insbesondere bei schwankendem Bedarf. Rekrutierungs- und Schulungskosten, sowie Kosten für Urlaub oder Krankheit entfallen. Kapazitäten lassen sich zudem bei Bedarf kurzfristig skalieren.
